Die ErdbestattungErdbestattung
Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. ist noch immer die gebräuchlichste Bestattungsart. Eine besondere Willenserklärung ist, im Gegensatz zu einer FeuerbestattungFeuerbestattung
Die Verbrennung oder Einäscherung eines Verstorbenen., dazu in der Regel nicht notwendig.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Bei Reihen- und Wahlgräbern gibt es Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen. Für beide Gräber beträgt die Nutzungszeit auf den Friedhöfen in Hannover 20 Jahre (Ausnahmen auf nichtstädtischen Friedhöfen sind möglich).
Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück, die die Grabstätte einebnet um sie später neu belegen zu können.
Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen FriedhofFriedhof
Meist parkähnlich angelegter Ort für die Bestattung Verstorbener. ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber sind auch unter dem Namen „Familiengräber“ bekannt. Auf vielen Friedhöfen ist die Bestattung in Wahlgräbern „in Tiefe“ möglich. Zusätzlich können bis zu vier Urnen in einem Wahlgrab bestattet werden.
Am: 23.05.2012 von 17:00 bis 19:00 Uhr
Ort: Altenbekener Damm 21 / Stresemann Allee
Informationsveranstaltung zum Thema Bestattungsarten, Kosten einer...
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